Aktualisiert (27.02.2021): Umsetzung von Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände

Seit dem 02. November 2020 gilt in Hessen nach Abstimmung mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland erneut eine deutliche Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit wie im privaten Umfeld. Auch mit der aktuellen ab 11.01.2021 geltenden Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordung der Hessischen Landesregierung gelten weiterhin die folgenden Definitionen für den Betrieb unseres Vereinsgeländes:

Der Flugbetrieb ist nur noch gestattet für:

  • zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder
  • mehreren Personen aus einem Haushalt.
  • Zuschauer und allgemeiner Publikumsverkehr sind nicht gestattet!

Der Modellflug allein ist zulässig, wird jedoch wegen des Risikos von etwaigen Unfällen nicht empfohlen! Auf das Einhalten der Flugordnung und der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen ist zu achten.

Bei „Alleinmodellflug“ sind die Eintragungen in das Flugbuch vom Steuerer selbst durchzuführen.

Wir bitten daher alle Mitglieder, welche den Flugbetrieb aufnehmen wollen, sich im Vorfeld abzustimmen, damit die Einhaltung der voran beschriebenen Regeln gewährleistet ist.
Bei Regelverstößen wird der Vorstand den Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände leider untersagen müssen.

Aktualisierungen können auch dem Schaukasten auf dem Vereinsgelände entnommen werden.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und danken Euch bereits jetzt für Euren Beitrag zum Eindämmen des Coronavirus.

Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und Gesundheit!
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.