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Pflege des Modellfluggeländes durch die Vereinsjugend
Auch wenn Zusammenkünfte in diesem Jahr generell schwierig sind, so hat sich die Vereinsjungend dennoch organisiert und die herbstzeitbedingte Pflege des Modellfluggeländes am vergangenen Mittwoch in die eigene Hand genommen. Weiterlesen
Corona Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände (aktualisiert am 21.11.2021)
Da die Rechtslage zu Kontaktbeschränkungen und Versammlungsregeln ständigen Schwankungen unterliegen, möchten wir an dieser Stelle auf die aktuelle Verordnungslage des Landes Hessen verweisen.
Diese können auf der Website der hessischen Landesregierung unter folgendem Link eingesehen werden.
Tagesaktuelle Werte zu Corona-Inzidenzzahlen stellt das Robert-Koch-Institu auf seinem Corona-Dashboard bereit.
Ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten ist weiterhin einzuhalten.
Des Weiteren gelten die Regeln zur Hygiene.
Bei Regelverstößen wird der Vorstand den Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände leider untersagen müssen.
Wir sehen es in der Verantwortung des Einzelnen, sich zusätzlich tagesaktuell über die üblichen Medien bzgl. der aktuellen Rechtslage zu informieren.
Der Vorstand dankt für Eure Mitarbeit und Euer Verständnis.
Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und Gesundheit!
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Definition:
*) Mit der Inzidenz wird die durch das Robert-Koch-Institut ermittelte Infektionskennzahl für einen Landkreis bezeichnet, welche aus der in den vergangenen 7 Tagen durch das jeweilige Gesundheitsamt eines Landkreises ermittelte Anzahl corona-positiv getesteter Personen je 100.000 Einwohner berechnet wird.
Anpassung der Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände (aktualisiert am 30.04.2021)
Gemäß der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland („Bundesnotbremse“) gültig ab dem 24.04.2021 ändern sich die Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände wie folgt:
Bis zu einer Inzidenz*) von bis zu 100 im Landkreis Fulda gilt:
- Bis zu 5 Personen aus maximal 2 Haushalten dürfen gemeinsam Flugbetrieb ausüben.
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahre bleiben bei der Anzahl unberücksichtigt.
Ab einer Inzidenz*) von über 100 im Landkreis Fulda gilt:
- Ausübung des Flugsports allein (nicht empfohlen) oder zu zweit aus unterschiedlichen Haushalten oder durch mehrere Personen eines einzelnen Hausstands ist erlaubt.
Der tagesaktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Fulda kann der Internetpräsenz des Robert-Koch-Instituts unter http://corona.rki.de entnommen werden.
Ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten ist weiterhin einzuhalten.
Des Weiteren gelten die Regeln zur Hygiene.
Bei Regelverstößen wird der Vorstand den Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände leider untersagen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass die obigen Reglen ohne Gewähr widergegeben werden und sich jederzeit auch ohne unmittelbare Änderung auf dieser Internetpräsenz ändern können. Daher sehen wir es in der Verantwortung des Einzelnen, sich zusätzlich tagesaktuell über die üblichen Medien bzgl. der aktuellen Rechtslage zu informieren.
Der Vorstand dankt für Eure Mitarbeit und Euer Verständnis.
Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und Gesundheit!
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Definition:
*) Mit der Inzidenz wird die durch das Robert-Koch-Institut ermittelte Infektionskennzahl für einen Landkreis bezeichnet, welche aus der in den vergangenen 7 Tagen durch das jeweilige Gesundheitsamt eines Landkreises ermittelte Anzahl corona-positiv getesteter Personen je 100.000 Einwohner berechnet wird.
Aktualisiert (27.02.2021): Umsetzung von Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände
Seit dem 02. November 2020 gilt in Hessen nach Abstimmung mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland erneut eine deutliche Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit wie im privaten Umfeld. Auch mit der aktuellen ab 11.01.2021 geltenden Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordung der Hessischen Landesregierung gelten weiterhin die folgenden Definitionen für den Betrieb unseres Vereinsgeländes:
Der Flugbetrieb ist nur noch gestattet für:
- zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder
- mehreren Personen aus einem Haushalt.
- Zuschauer und allgemeiner Publikumsverkehr sind nicht gestattet!
Der Modellflug allein ist zulässig, wird jedoch wegen des Risikos von etwaigen Unfällen nicht empfohlen! Auf das Einhalten der Flugordnung und der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen ist zu achten.
Bei „Alleinmodellflug“ sind die Eintragungen in das Flugbuch vom Steuerer selbst durchzuführen.
Wir bitten daher alle Mitglieder, welche den Flugbetrieb aufnehmen wollen, sich im Vorfeld abzustimmen, damit die Einhaltung der voran beschriebenen Regeln gewährleistet ist.
Bei Regelverstößen wird der Vorstand den Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände leider untersagen müssen.
Aktualisierungen können auch dem Schaukasten auf dem Vereinsgelände entnommen werden.
Wir hoffen auf Euer Verständnis und danken Euch bereits jetzt für Euren Beitrag zum Eindämmen des Coronavirus.
Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und Gesundheit!
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände des 1. MBC Flieden e.V.
Seit Samstag, den 09.05.2020 ist wieder ein Flugbetrieb auf unserem Vereinsgelände möglich.
Die Gemeinde Flieden hat auf Anfrage die Freigabe des Flugbetriebs bestätigt.
Damit ist nicht automatisch wieder ein Vereinsleben wie gewohnt möglich. Vielmehr kann – gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Landesverordnung – Modellflug nur individuell im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen und unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
Auf jede Art der Gruppenbildung ist zu verzichten!
Wie viele Personen gleichzeitig das Modellfluggelände betreten dürfen, ergibt sich nicht unmittelbar aus den Bestimmungen der Verordnungen. Die obligatorischen Abstandsregelungen (1,5m) und Hygienemaßnahmen sind zu beachten und aus der Handlungsanweisung zu entnehmen, welche sich im Schaukasten am Vereinsheim befindet.
Die Gesamtpersonenzahl auf dem Fluggelände ist mit gesundem Menschenverstand, Augenmaß und unter Berücksichtigung der Flugordnung zu wählen.
Der Vorstand behält sich vor, unangemeldet die Situation bei Flugbetrieb und Anwesenheit vor Ort zu überprüfen, und wenn nötig den Flugbetrieb sofort einzustellen. Ebenso können die Behördlichen Ordnungshüter ebenfalls kontrollieren. Das heißt, dass das Flugbuch immer tagesaktuell ausgefüllt ist und bereit liegt.
Der Vorstand bedankt sich für das Verständnis und die Geduld unserer Vereinsmitglieder. Nur so ist es möglich, diese Pandemie mit Verantwortung für jeden selbst und andere gut zu überstehen, damit wir unser Hobby Modellflug weiter betreiben können.
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Die SARS-CoV2 Pandemie beim 1. MBC Flieden
Die aktuellen Geschehnisse rund um das Coronavirus SARS-CoV2 sind leider auch nicht spurlos am 1. MBC Flieden vorbeigezogen.
Quelle: Wikipedia
Nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Infektionswelle hatte sich der Vorstand kurzfristig zu einer Absage der im März geplanten Jahreshauptversammlung entschlossen. Die Entscheidung wurde zum Schutz unserer Mitglieder kurzfristig und rückblickend absolut korrekt getroffen.
Wenig später erhielt der Vorstand im Rahmen der bundesweiten „Lockdown“-Maßnahmen die Anordnung der Gemeinde Flieden, dass sowohl der Flugbetrieb als auch Versammlungen auf dem Vereinsgelände bis auf Widerruf zu unterlassen sind.
Der Vorstand konnte zwischenzeitlich zumindest eine Genehmigung zur Pflege der Platzanlage unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln bekommen, so dass das Fluggelände wieder in einen für den Flugbetrieb notwendigen Zustand gebracht werden kann.
Dennoch gilt weiterhin ein Verbot des Flugbetriebs auf unserem Vereinsgelände. Wenn weitere Lockerungen der Beschränkungen erlassen werden, wird der Vorstand die Genehmigung zum Flugbetrieb einholen und über die damit verbundenen Bedingungen informieren.
Leider musste in diesem Zusammenhang auch unser traditionelles Anfliegen ausfallen.
Des Weiteren hat der DMFV e.V. seine Veranstaltungen für diese Flugsaison abgesagt. Davon ist auch unsere geplante Regionale Jugendmeisterschaft für das Verbandsgebiet Hessen II betroffen. Zusätzlich sind auch befreundete Vereine betroffen und haben ihre geplanten Veranstaltungen absagen müssen.
Die Termine für das Jahr 2020 wurden dementsprechend dem aktuellen Kenntnisstand angepasst.
Auch wenn die Flugsaison 2020 anders als vorherige Jahre ablaufen wird, sind wir dennoch vollen Mutes, dass eine irgendwie regulierter Flugbetrieb in dieser Saison ermöglicht werden kann.
In diesem Sinne wünschen wir unseren Mitgliedern, Freunden sowie den Familien Gesundheit und weiteres Durchhaltevermögen.
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Silvesterfliegen 2019
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, auf unser noch in diesem Jahr stattfindenes Silvesterfliegen hinzuweisen und herzlich zur Teilnahme einzuladen.
Die Veranstaltung beginnt am 28.12.2019 ab 10 Uhr auf dem Vereinsgelände.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt und es muss auch nicht gefroren werden.
Wir freuen uns auf Euch.
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Regionale Jugendmeisterschaft Hessen II beim 1. MBC Flieden
Am Samstag, den 17.08.2019, richtete der 1. MBC Flieden die Regionale Jugendmeisterschaft im Verbandsgebiet Hessen II für den Deutschen Modellfliegerverband aus.
Insgesamt nahmen 6 Jugendliche aus Vereinen des Verbandsgebiets Hessen II an den Ausscheidungen teil.
v.l.n.r.: Niklas Böhmer (FOW-Oberes-Weißtal), Severin Plüch, Phil Weil (beide Condor e.V. Butzbach), Tim Soltmann, Sören Hohbein (beide MFG Orion Kaufungen) und Laurens Lapp (Condor e.V. Butzbach)
Osterputz 2019
Auch in diesem Jahr haben sich wieder zahlreiche Mitglieder des Vereins am Samstag, den 06.04., auf dem Vereinsgelände versammelt, um die umgebende Natur von Müll und Unrat zu befreien.
Der Termin wurde außerdem dazu genutzt, die ersten vorbereitenden Maßnahmen für das bevorstehende Anfliegen zu treffen. Es wurde aufgeräumt und ausgemistet. Die Start- und Landebahn wurde gewalzt.
Anbei finden sich einige Impressionen: