Gemäß der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland („Bundesnotbremse“) gültig ab dem 24.04.2021 ändern sich die Kontaktbeschränkungen auf unserem Vereinsgelände wie folgt:
Bis zu einer Inzidenz*) von bis zu 100 im Landkreis Fulda gilt:
- Bis zu 5 Personen aus maximal 2 Haushalten dürfen gemeinsam Flugbetrieb ausüben.
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahre bleiben bei der Anzahl unberücksichtigt.
Ab einer Inzidenz*) von über 100 im Landkreis Fulda gilt:
- Ausübung des Flugsports allein (nicht empfohlen) oder zu zweit aus unterschiedlichen Haushalten oder durch mehrere Personen eines einzelnen Hausstands ist erlaubt.
Der tagesaktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Fulda kann der Internetpräsenz des Robert-Koch-Instituts unter http://corona.rki.de entnommen werden.
Ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten ist weiterhin einzuhalten.
Des Weiteren gelten die Regeln zur Hygiene.
Bei Regelverstößen wird der Vorstand den Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände leider untersagen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass die obigen Reglen ohne Gewähr widergegeben werden und sich jederzeit auch ohne unmittelbare Änderung auf dieser Internetpräsenz ändern können. Daher sehen wir es in der Verantwortung des Einzelnen, sich zusätzlich tagesaktuell über die üblichen Medien bzgl. der aktuellen Rechtslage zu informieren.
Der Vorstand dankt für Eure Mitarbeit und Euer Verständnis.
Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und Gesundheit!
Der Vorstand des 1. MBC Flieden e.V.
Definition:
*) Mit der Inzidenz wird die durch das Robert-Koch-Institut ermittelte Infektionskennzahl für einen Landkreis bezeichnet, welche aus der in den vergangenen 7 Tagen durch das jeweilige Gesundheitsamt eines Landkreises ermittelte Anzahl corona-positiv getesteter Personen je 100.000 Einwohner berechnet wird.